SiGe-Koordination:

Kirche Hart-Alz

Seit 10.06.1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft (Bundesgesetzblatt Teil 1). Mit ihr wurden Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes  bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase in den Aufgabenbereich des Bauherrn übertragen, § 3BaustelV. Dem Bauherrn obliegen nun folgende Pflichten:   Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten. Vorankündigung bei der Behörde. Bestellung eines geeigneten Koordinators. Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan). Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten an der baulichen Anlage. Überwachung der Einhal-tung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach BG-Vorschriften und Arbeitsschutzgesetz, während der gesamten Bauphase. (Der Koordinator muß über Bau- und Arbeitsschutzfachliche  sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen)                                       

Entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit am Bau ist, daß bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen berücksichtigt und diese bei der Bauausführung eingehalten und überwacht werden. Bei Baustellen mit Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber und bei besonders gefährlichen Arbeiten ist während der Planung der Ausführung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erarbeiten. Mit der geforderten Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen ein Konzept für sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten an der bauliche Anlage, z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgestellt werden. Hierdurch erhält der Bauherr eine Gefährdungsbeurteilung und eine Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen und deren Nutzungsmöglichkeiten für alle späteren Arbeiten an seinem Bauwerk. Alle diese Leistungen werden von einem durch den Bauherrn beauftragten SiGe-Koordinator erbracht, den wir für Sie ausführen.